Der erste Eindruck zählt, sagt man. Wenn es darum geht, wer künftig als Mieter*in die eigenen vier Wände bewohnt, reicht der Sympathiefaktor allein schon lange nicht mehr aus. Im Monvest Magazin zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt, damit es mit den künftigen Bewohner*innen auch wirklich klappt – inklusive Checkliste fürs Aufsetzen des Mietvertrags.
Zuschlag mit Handschlagqualität?
Wohnraum in München ist heiß begehrt, nicht umsonst kommen auf ein Mietobjekt schnell mal mehr als ein Dutzend Bewerbungen. Aber wer passt eigentlich am besten in meine Wohnung? Die Wohnungsgröße und Lage sind schon mal entscheidend, ob sich ein sympathisches Paar mit Kleinkind aus der Vorstadt, die junge Studentin vom Land (oft mit Hilfe der Eltern) oder vielleicht der dynamische Workaholic bei Ihnen bewirbt. Alles Ansichtssache, sagen die einen. Wir sagen, es gibt glasklare Kriterien, die bei der Suche helfen. So vermeidet man Frust – auf beiden Seiten.
Auswahlkriterien: Glasklare Verhältnisse schaffen.
- Mieterselbstauskunft: Sie hilft, schon im Vorhinein die wirtschaftliche und persönliche Situation der Interessent*innen einzuschätzen. Die Höhe des Einkommens, Dauer der Anstellung, Fragen nach eventuellen Insolvenzverfahren oder wie viele Personen die Wohnung künftig ihr Zuhause nennen wollen, geben eine erste Orientierung. Leidenschaftliche Trompetenspielerin? Liebevoller Hundebesitzer? Auch das hat in der Mieterselbstauskunft Platz. Ein Empfehlungsschreiben des Vorvermieters könnte ein besonderer Vertrauensbonus sein.
Die Selbstauskunft ist zwar eine freiwillige Sache – trotzdem ist Vorsicht angesagt, wenn sich Interessent*innen weigern, das Dokument auszufüllen. Apropos Dokument: Vorlagen zur Mieterselbstauskunft sind im Netz leicht auffindbar.
- Identität & Liquidität: Neben einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis sollten Sie die Einkommens- und Arbeitsverhältnisse prüfen. Befindet sich jemand z.B. in der Probezeit oder gar in einem gekündigten Arbeitsverhältnis, kann dies ein Risiko darstellen.
- Kaution einheben: Wir empfehlen, im Mietvertrag einen Zusatz aufzunehmen, in dem eine Kaution vereinbart wird. Sie darf gesetzlich max. 3 Monatsmieten betragen und schützt Sie z.B. bei eventuellen Mietrückständen oder Beschädigungen in der Wohnung.
- Ins Gespräch kommen: Treffen Sie eine Auswahl Ihrer Favoriten doch einfach beim persönlichen Kennenlernen im Besichtigungstermin. Das Bauchgefühl nach einem guten Gespräch kann oft die Entscheidung erleichtern.
Alle Infos unter einem Dach: Das muss in den Mietvertrag
- Mietverhältnis: Unbefristet oder befristet?
- Gängig ist die unbefristete Variante. Die Kündigungsfrist für den oder die Mieter*in beträgt drei Monate, für den oder die Vermieter*in – abhängig von der verstrichenen Wohndauer – zwischen drei und neun Monaten. Natürlich darf der Vermieter z.B. bei Mietrückstand – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – auch fristlos kündigen.
- Ein befristeter Mietvertrag empfiehlt sich nur, wenn schon genau feststeht, dass z.B. ein Familienangehöriger zu einem fixen Zeitpunkt einzieht, ein Abriss des Gebäudes oder zumindest grundlegende Sanierungen zeitlich fest eingeplant sind. Wichtig: Der Grund für die Befristung darf nachträglich nicht geändert werden!
- Name & Anschrift, bitte!
Sowohl Mieter*innen (inklusive aller Bewohner*innen) als auch Vermieter*innen der Immobilie müssen ihre vollen Namen und Adresse angeben. Darüber hinaus müssen alle Parteien unterzeichnen. Minderjährige Kinder sind zwar keine Vertragspartner, aber deren Anzahl sollte für Ihre Nebenkostenabrechnung festgehalten werden.
- Lage, Preis & Anpassungen
Die genaue Lage der Wohnung innerhalb des Hauses und Angaben dazu, welcher Keller, ggf. Gartenanteil, Garage bzw. oberirdischer Stellplatz genutzt werden darf, muss ebenso in den Mietvertrag, wie die erlaubte Nutzung von Gemeinschaftsflächen. Auch der genaue Mietzins muss dokumentiert sein. Genau bedeutet: zusätzlich zur monatlichen Nettokaltmiete auch die monatlichen Nebenkosten und ggf. die Miete einer Garage bzw. oberirdischen Stellplatzes. Achten Sie darauf, keine schwammigen Formulierungen bezüglich der Nebenkosten zu benutzen: Am einfachsten und gängigsten ist ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. So können Sie sicherstellen, alle nach aktueller Rechtsprechung auf den Mieter umlegbaren Kosten abrechnen zu können. Die Verordnung als Anlage zum Mietvertrag ist kein Muss, hilft aber dem Mieter, genau zu sehen, welche Kosten er zu tragen hat. Auch eventuelle Staffel- bzw. Indexanpassungen in Bezug auf die Höhe der Miete sowie die Höhe und Art der Kaution müssen vermerkt werden. Hier unterscheidet man zwischen einer Bankbürgschaft oder einer auf einem Kautionskonto hinterlegten Kaution.